RA Mag. Werner Diebald
Bahnhofstraße 21
A-8580 Köflach
Telefon: 03144/93082
Fax: 03144/93082-20
E-Mail: office@ra-diebald.at
Sitz: Köflach
UID-Nr. ATU 30345105
Rechtsanwaltscode: R603869
Herzlich Willkommen bei
Mein Name ist Mag. Werner Diebald und ich bin seit mehr als 25 Jahren als Rechtsanwalt in Köflach tätig und immer bemüht, meinen Klienten zu ihrem Recht zu verhelfen.
In meiner nun mehr als 25-jährigen Tätigkeit als selbstständiger Anwalt habe ich es mir zum Ziel gesetzt, durch schnelle und qualitative Arbeit zufriedenstellende Ergebnisse für meine Klienten zu erzielen. Ich unternehme generell den Versuch, außergerichtliche Lösungen durch effektive Vergleichsverhandlungen zu erreichen, wobei ich erst dann, wenn ein vernünftiger und wirtschaftlicher Vergleich nicht mehr möglich erscheint, den Gerichtsweg beschreite und auch dabei meine Klienten begleite. Im Vordergrund steht daher bei mir die Prozessvermeidung, wobei im Falle der Notwendigkeit der Prozessführung ich allerdings mit entsprechender Dynamik und Konsequenz die berechtigten Ansprüche meiner Klienten auch vor Gericht verfolge.
Da ich meinen Beruf aus Leidenschaft ausübe, ist es für mich von großer Bedeutung, dass mein Klient mit dem Ergebnis auch zufrieden ist, wobei für mich wesentlich ist, dass es sich um Lösungen auch für die Zukunft handelt.
Übergeben oder Schenken von Liegenschaften (an Kinder)!?
In meinem heutigen Beitrag möchte ich mich einem Thema zuwenden, welches für viele Gemeindebürger irgendwann einmal bedeutsam wird. Bei manchen früher, bei manchen später kommt der Zeitpunkt, wo darüber nachgedacht wird, ob die eigene Liegenschaft (entweder das Haus oder eine Eigentumswohnung oder ein Bauernhof) schon zu Lebzeiten an die nächsten Angehörigen, meist an die Kinder (oder auch an die Ehegattin oder den Ehegatten) in irgendeiner Form übertragen werden soll. Dabei stellt sich dann die Frage, wie dies am besten geschehen kann. Soll ein Schenkungsvertrag errichtet werden oder eher ein Übergabsvertrag?
Ich möchte heute dazu aus meiner täglichen Praxis Folgendes sagen:
Weiterlesen ...DIENSTBARKEITEN/SERVITUTEN
WIE SICHER SIND DIE EIGENTLICH?
In der heutigen Ausgabe des Rechtsservice möchte ich mich mit Dienstbarkeiten, die auch Servitute genannt werden, beschäftigen, insbesondere der Frage nachgehen, wie sicher derartige Rechte eigentlich sind.
Bei einer Dienstbarkeit (auch Servitut genannt) handelt es sich um das Recht, eine fremde Sache benützen zu dürfen.
Man unterscheidet persönliche Dienstbarkeiten, die zugunsten einer Person vereinbart werden können und Grunddienstbarkeiten, mit welchen etwa ein gewisses Grundstück bzw. eine Liegenschaft belastet werden kann.
Weiterlesen ...ERBRECHT -
Warum und wann brauche ich ein Testament?
In meinem heutigen Artikel möchte ich mich wieder dem Erbrecht zuwenden und vor allem die Frage beantworten, warum und wann es absolut wichtig ist, ein Testament zu errichten und nicht darauf zu vertrauen, dass auch ohne Testament – vor allem, wenn man noch nicht sehr alt ist – die gewünschte Erbfolge eintritt.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Errichtung eines Testaments keine Pflicht ist, das heißt, auch ohne Testament regelt das Gesetz, wer nach dem Tod zum Erben berufen wird.
Wir sprechen in derartigen Fällen von der gesetzlichen Erbfolge, die immer dann eintritt, wenn kein Testament oder ein ungültiges Testament nur vorhanden ist.
Um nun für sich die Entscheidung treffen zu können, ob ein Testament errichtet werden soll oder ohnedies die gesetzliche Erbfolge ausreichend ist, um den gewünschten Erben den Nachlass zukommen zu lassen, muss man sich die Frage stellen, wer in seinem eigenen Fall der gesetzliche Erbe wäre. Bin ich mit dem gesetzlichen Erben ohnedies einverstanden, muss ich dann selbstverständlich kein Testament errichten.
Ich möchte nun an einigen Beispielen darstellen, wer – ohne Testament – nach der gesetzlichen Erbfolge dann tatsächlich zum Erben berufen wurde:
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