Schadenersatz:
Mit Schwerpunkt Arzthaftung
Ich vertrete meine Klienten im Zusammenhang mit der Geltendmachung bzw. auch der Abwehr von Schadenersatzforderungen jeglicher Art, insbesondere bei
- Verkehrsunfällen
- Sportunfällen
- Freizeitunfällen
- Folgeschäden aus Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln
- Produkthaftungsansprüchen
- Kunstfehlern (Arzthaftung)
Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren und sie passieren auch!
Allerdings sind die meisten Bereiche durch entsprechende Haftpflichtversicherungen ausreichend abgedeckt, sodass es mir häufig gelingt, nach diversen Unfällen/Vorfällen oder bei ärztlichen Kunstfehlern Schadenersatzansprüche meiner Klienten durchzusetzen. Ich führe die erforderlichen Verhandlungen mit den zuständigen Versicherungen und bin primär bemüht, eine außergerichtliche Lösung im Vergleichswege herbeizuführen, um den Klienten ein Gerichtsverfahren zu ersparen. In den überwiegenden Fällen gelingt es mir, Vergleichsabschlüsse auch nach langen Verhandlungen zu erreichen, scheitern solche Gespräche allerdings, bringe ich für die Klienten die erforderlichen Klagen bei Gericht ein und vertrete sie auch dort.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Schadenersatzrecht ist der Bereich der Arzthaftung, weil auch in der hochtechnisierten Medizin Kunstfehler einfach nicht zu vermeiden sind. Ich habe mich in den letzten Jahren besonders auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und viele der geführten Prozesse für meine Klienten gewonnen oder erfolgreich abgeschlossen.
Im Vorfeld prüfe ich selbstverständlich, ob der Schadenersatzprozess durch das Vorliegen einer Rechtschutzversicherung für den Klienten ohne Kostenrisiko geführt werden kann.