Versicherungsrecht:
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit war und ist seit jeher der Bereich des Versicherungsrechtes. Hier vertrete ich meine Klienten bzw. berate sie im Zusammenhang mit
- Rechtschutzversicherungen
- hier prüfe ich, ob Rechtschutzdeckung für einen gewünschten Prozess gewährt werden muss oder überprüfe, ob eine Deckungsablehnung gerechtfertigt ist
- Unfallversicherungen
- hier prüfe ich, welche Ansprüche der Klient nach einem Sport- oder Freizeitunfall gegenüber seiner Unfallversicherung geltend machen kann bzw. überprüfe, ob eine Deckungsablehnung gerechtfertigt ist
- Haftpflichtversicherungen
- Krankenversicherungen
- Lebensversicherungen
- Feuerversicherungen
- KFZ-Haftpflichtversicherung
Primär bemühe ich mich, mit den beteiligten Versicherungen für die Klienten eine vergleichsweise Lösung zu erzielen; scheitert dies, prüfe ich die Erfolgsaussichten der entsprechenden Klagen, gegebenenfalls auch einer Deckungsklage!
In vielen Fällen ist es erforderlich, sich erst durch den „Dschungel“ der Versicherungsbedingungen durchzuarbeiten, wobei danach meist abgeklärt werden kann, ob die Ansprüche des Klienten der Versicherung gegenüber erfolgreich durchgesetzt werden können. Meine Spezialisierung in diesem Bereich garantiert meinen Klienten schon im Vorfeld eine sachgerechte Beurteilung.