Familienrecht:
Hier berate ich Sie außergerichtlich bzw. vertrete Sie in Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit
- Ehescheidungen
- Durchführung der einvernehmlichen Ehescheidung mit Errichtung des Scheidungsvertrages
- Vertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren
- Vermögensaufteilung (nach gerichtlicher Ehescheidung)
- Unterhaltsforderungen
- Berechnung und Durchsetzung des Ehegattenunterhaltes
- kindschaftsrechtlichen Angelegenheiten, vor allem
- Berechnung und Festsetzung des korrekten Kindesunterhaltes
- Regelungen der Obsorge
- Regelungen des Kontaktrechtes
- Verfassung von Eheverträgen
- Verfassung von Verträgen zwischen Lebensgefährten
- Regelungen der Ansprüche nach Auflösung der Lebensgemeinschaft
- Adoptionen
Durch jahrelange Beschäftigung mit dem Familienrecht kann ich Sie schon im Vorfeld – vor einem Gerichtsverfahren – entsprechend beraten und mit Ihnen Strategien entwickeln, wie eine langjährige gerichtliche Auseinandersetzung möglicherweise vermieden werden kann. Mein Ziel ist es, durch einvernehmliche Regelungen lange Prozesse bei Gericht zu vermeiden und schnelle Lösungen zu erarbeiten. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, weil der Prozessgegner unnachgiebig ist, vertrete ich Sie mit der nötigen Vehemenz auch im gerichtlichen Verfahren.