Erbrecht
Ich berate Sie bzw. vertrete Sie im Zusammenhang mit
- Verlassenschaften (vor dem zuständigen Notar)
- Erb- und Pflichtteilsklagen (wenn Sie zu wenig an Erbe erhalten)
- bei der Errichtung von Testamenten (bzw. Erbverträgen)
- bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten
- bei der Errichtung von Patientenverfügungen
- bei der Abwicklung der Verlassenschaft im Eingabewege (ohne Notar)
Durch jahrelange Erfahrung im Bereich des Erbrechtes kann ich Sie sowohl vor einer Verlassenschaft im Zusammenhang mit den nötigen Verfügungen beraten und vertreten bzw. auch danach, wenn es darum geht, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Durch rechtzeitige Beratung gelingt es oft, ein aufwendiges Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit einer Erbschaft zu vermeiden und kostengünstige Lösungen zu erarbeiten.
Ich prüfe für Sie, ob bei Vorliegen eines Testaments Ihr Erbanspruch entsprechend berücksichtigt wurde oder – wenn Sie nur den Pflichtteil bekommen sollen – ob diese Beschränkung korrekt erfolgt ist bzw. in welcher Höhe Ihnen Pflichtteilsansprüche zustehen. Auch überprüfe ich, ob ein Testament formgültig errichtet wurde oder angefochten werden kann.
Ich kann Sie bereits im Verlassenschaftsverfahren beim zuständigen Notar vertreten bzw. dorthin begleiten und dafür Sorge tragen, dass Sie dort keine nachteiligen Erklärungen abgeben bzw. versuchen, im Zuge eines Erbübereinkommens Ihre Ansprüche abzusichern, damit Sie nach der Verlassenschaft nicht erst klagen müssen.