Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

 

Viele werden sich schon die Frage gestellt haben, ob sie eine Vorsorgevollmacht brauchen bzw. welche Vorteile die Errichtung einer solchen Vollmacht bringen würde.

 

Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, dass jeder von uns durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht vorausschauend eine Person bestimmt, die später, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist, um Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen, dann aufgrund dieser Vollmacht die entsprechende Berechtigung dafür bekommt.

Voraussetzung für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist daher der Umstand, dass die Person zum Zeitpunkt der Errichtung noch geschäfts- und handlungsfähig ist, das heißt, selbst noch entscheiden kann, wer später einmal die in der Vollmacht genau geregelten Maßnahmen für sie setzen darf.

 

Grundsätzlich kann ich jede Person in der Vorsorgevollmacht ermächtigen, für mich dann später die nötigen Entscheidungen zu treffen, üblicherweise werden allerdings nur Vertrauenspersonen eingesetzt bzw. nahe Angehörige.

 

In der Vollmacht kann ich ganz genau regeln, für welche Maßnahmen ich jemanden einsetzen möchte und welche Befugnisse damit übertragen werden sollen.

In den meisten Vorsorgevollmachten werden folgende Bereiche geregelt:

 

  • Vertretung vor Behörden und anderen Institutionen (Banken, Gerichten etc.)
  • Unterbringung (Wohnsitzbestimmung)
  • medizinische Maßnahmen (Einwilligung in Behandlungen und Operationen)
  • Vermögensangelegenheiten (Geldgeschäfte, Vertragsabschlüsse)
  • Sonstiges (hier können konkrete weitere Befugnisse eingeräumt werden)

 

Warum ist nun die Errichtung einer Vorsorgevollmacht für eigentlich jeden von uns so wichtig?

 

Meist kommt es plötzlich, überraschend und häufig unerwartet zu geistigen Beeinträchtigungen, etwa durch einen Schlaganfall oder eine beginnende Alzheimer-Demenz Erkrankung. Ist dann durch ein solches Ereignis die Handlungs- und Geschäftsfähigkeit, oder die Äußerungsfähigkeit nicht mehr vorhanden oder stark eingeschränkt, kann die betroffene Person keine Entscheidungen mehr treffen und ist es dann für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht bereits zu spät. Somit müsste in derartigen Fällen eine Erwachsenenvertretung über das Bezirksgericht beantragt werden.

 

Um sich also eine Erwachsenenvertretung für die betroffene Person ersparen zu können und vor allem, um selbst entscheiden zu können, wer zukünftig für einen die notwendigen Entscheidungen treffen soll, ist eben die Errichtung einer Vorsorgevollmacht geboten und das einzig zielführende Mittel.

 

Wenn ich nun eine Vorsorgevollmacht errichte, bleibe ich bis zum Eintritt meiner Geschäftsunfähigkeit trotzdem voll handlungsfähig und mein Vertreter kann bis dahin nichts für mich entscheiden. Erst an dem Tag, wo durch eine Erkrankung oder einen sonstigen Umstand ich nicht mehr geschäftsfähig bin, tritt dann die zuvor errichtete Vorsorgevollmacht in Kraft. Dies ist der große Vorteil einer für die Zukunft errichteten Vorsorgevollmacht!

 

Wenn Sie sich daher zu diesem Thema beraten lassen wollen oder ich für Sie eine solche Vorsorgevollmacht errichten soll, kontaktieren Sie mich bitte oder vereinbaren einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei. Überlegen Sie sich auch, wen Sie am liebsten damit bevollmächtigen wollen, wobei dann auch die bevollmächtigte Person diese Vorsorgevollmacht mitunterschreiben muss.

 

RA Mag. Werner Diebald

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