Fachbereiche

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht zählt seit vielen Jahren zu den Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich berate und vertrete meine Klientinnen und Klienten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Rechtsschutzversicherungen (Prüfung des Versicherungsschutzes sowie der Berechtigung einer Deckungsablehnung)
  • Unfallversicherungen (Durchsetzung von Ansprüchen nach Sport-, Freizeit- oder sonstigen Unfällen sowie Überprüfung von Deckungsablehnungen)
  • Haftpflichtversicherungen
  • Krankenversicherungen
  • Lebensversicherungen
  • Feuerversicherungen
  • KFZ-Haftpflichtversicherungen

Mein Ziel ist es, berechtigte Ansprüche gegenüber Versicherungen möglichst außergerichtlich durchzusetzen und für meine Klientinnen und Klienten eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung zu erzielen. Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, prüfe ich sorgfältig die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens – gegebenenfalls auch einer Deckungsklage gegen die Versicherung.

Versicherungsverträge und Versicherungsbedingungen sind häufig komplex und für Versicherungsnehmer schwer verständlich. Ich analysiere die maßgeblichen Vertragsbestimmungen, beurteile die Rechtslage und prüfe, ob und in welchem Umfang Ansprüche gegenüber der Versicherung bestehen.

Dank meiner langjährigen Spezialisierung im Versicherungsrecht erhalten Sie bereits im Vorfeld eine fundierte rechtliche Einschätzung und eine realistische Beurteilung Ihrer Erfolgsaussichten.