Fachbereiche

Verkehrsrecht und Verkehrsunfallsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts und Verkehrsunfallsrechts vertrete ich Sie umfassend und biete Ihnen insbesondere folgende Leistungen an:

  • Abwicklung sämtlicher Ansprüche nach Verkehrsunfällen mit Sach- oder Personenschäden
  • Geltendmachung von Schmerzengeld
  • Geltendmachung von Verdienstentgang
  • Durchsetzung von Rentenansprüchen
  • Geltendmachung von Trauerschmerzengeld bei schweren Verletzungen oder dem Tod naher Angehöriger
  • Absicherung von Dauerschäden und Spätfolgen nach schweren Verletzungen
  • Verteidigung von beschuldigten Fahrzeuglenkern im Strafverfahren (insbesondere bei Körperverletzung oder Alkoholisierung)
  • Vertretung im Verwaltungsstrafverfahren vor der Bezirkshauptmannschaft
  • Vertretung im Führerscheinentzugsverfahren
  • Vertretung vor Gericht zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Vertretung vor Gericht bei der Abwehr von Ansprüchen des Unfallgegners
  • Prüfung der Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung

Durch meine mehr als 30-jährige Erfahrung und Spezialisierung im Verkehrsrecht begleite ich meine Klientinnen und Klienten persönlich – von den Verhandlungen mit Versicherungen bis hin zur Vertretung vor Behörden und Gerichten. Diese langjährige Praxis ermöglicht es mir, berechtigte Ansprüche erfolgreich durchzusetzen und unberechtigte Forderungen wirksam abzuwehren.

Zu Beginn jedes Mandats prüfe ich sorgfältig die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens. Eine ehrliche und realistische Beratung ist mir besonders wichtig. Wenn ein Gerichtsverfahren aus rechtlicher Sicht keine ausreichenden Erfolgsaussichten bietet, weise ich Sie darauf hin und empfehle gegebenenfalls eine wirtschaftlich sinnvollere Alternative.