Fachbereiche
Familienrecht
Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich sowie vor Gericht in sämtlichen Bereichen des Familienrechts, insbesondere bei:
- Ehescheidungen
- Durchführung einvernehmlicher Scheidungen einschließlich der Errichtung einer Scheidungsvereinbarung
- Vertretung in streitigen Scheidungsverfahren
- Vermögensaufteilung nach der Scheidung
- Unterhaltsansprüchen
- Berechnung und Durchsetzung des Ehegattenunterhalts
- Kindschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere:
- Berechnung und Durchsetzung des Kindesunterhalts
- Regelungen zur Obsorge
- Regelungen des Kontaktrechts
- Errichtung von Eheverträgen
- Verträgen zwischen Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten
- Regelungen der vermögensrechtlichen Ansprüche nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft
- Adoptionen
Gerade im Familienrecht sind rechtliche Entscheidungen oft auch mit persönlichen und emotionalen Belastungen verbunden. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung berate ich Sie bereits im Vorfeld eines möglichen Gerichtsverfahrens und entwickle gemeinsam mit Ihnen Lösungen, um langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.
Mein Ziel ist es, durch einvernehmliche Vereinbarungen rasch tragfähige Lösungen zu erzielen und gerichtliche Verfahren nach Möglichkeit zu vermeiden. Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, vertrete ich Ihre Interessen konsequent und engagiert vor Gericht.