Fachbereiche
Schadenersatz
Mit Schwerpunkt Arzthaftung
Ich vertrete meine Klientinnen und Klienten bei der Geltendmachung sowie der Abwehr von Schadenersatzansprüchen, insbesondere im Zusammenhang mit
- Verkehrsunfällen
- Sportunfällen
- Freizeitunfällen
- Folgeschäden aus Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln
- Produkthaftungsansprüchen
- Behandlungsfehlern (Arzthaftung)
Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren – auch im medizinischen Bereich.
Viele Schadenersatzansprüche sind durch entsprechende Haftpflichtversicherungen gedeckt. Ich unterstütze Sie dabei, berechtigte Ansprüche nach Unfällen, Schadensereignissen oder ärztlichen Behandlungsfehlern durchzusetzen. Dabei führe ich die erforderlichen Verhandlungen mit den zuständigen Versicherungen und setze mich zunächst für eine außergerichtliche Einigung ein, um ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden.
Kann keine zufriedenstellende Lösung erzielt werden, vertrete ich Ihre Interessen konsequent vor Gericht und setze Ihre Ansprüche im Klageweg durch.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Schadenersatzrecht liegt im Bereich der Arzthaftung. Gerade in der modernen Medizin können trotz hoher Standards Behandlungsfehler vorkommen. Durch meine langjährige Spezialisierung auf das Arzthaftungsrecht verfüge ich über umfassende Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Patientinnen und Patienten.
Selbstverständlich prüfe ich bereits im Vorfeld, ob die Kosten eines Schadenersatzverfahrens durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt sind, damit Sie Ihr Kostenrisiko möglichst gering halten können.