RA Mag. Werner Diebald
Bahnhofstraße 21
A-8580 Köflach
Telefon: 03144/93082
Fax: 03144/93082-20
E-Mail: office@ra-diebald.at
Sitz: Köflach
UID-Nr. ATU 30345105
Rechtsanwaltscode: R603869
Herzlich Willkommen bei
Mein Name ist Mag. Werner Diebald und ich bin seit mehr als 25 Jahren als Rechtsanwalt in Köflach tätig und immer bemüht, meinen Klienten zu ihrem Recht zu verhelfen.
In meiner nun mehr als 25-jährigen Tätigkeit als selbstständiger Anwalt habe ich es mir zum Ziel gesetzt, durch schnelle und qualitative Arbeit zufriedenstellende Ergebnisse für meine Klienten zu erzielen. Ich unternehme generell den Versuch, außergerichtliche Lösungen durch effektive Vergleichsverhandlungen zu erreichen, wobei ich erst dann, wenn ein vernünftiger und wirtschaftlicher Vergleich nicht mehr möglich erscheint, den Gerichtsweg beschreite und auch dabei meine Klienten begleite. Im Vordergrund steht daher bei mir die Prozessvermeidung, wobei im Falle der Notwendigkeit der Prozessführung ich allerdings mit entsprechender Dynamik und Konsequenz die berechtigten Ansprüche meiner Klienten auch vor Gericht verfolge.
Da ich meinen Beruf aus Leidenschaft ausübe, ist es für mich von großer Bedeutung, dass mein Klient mit dem Ergebnis auch zufrieden ist, wobei für mich wesentlich ist, dass es sich um Lösungen auch für die Zukunft handelt.
PENSIONSABLEHNUNG – PFLEGEGELDABLEHNUNG WAS TUN? WELCHE RECHTE HABE ICH?
In meinem heutigen Bericht möchte ich mich einem sehr aktuellen Thema zuwenden, das für einen Großteil der Bevölkerung von Bedeutung ist:
Es kommt gar nicht so selten vor, dass aufgrund einer verminderten Arbeitsfähigkeit ein Antrag auf Invaliditätspension gestellt werden muss oder dass bei plötzlich auftretender Pflegebedürftigkeit (auch naher Angehöriger) man mit der Frage konfrontiert ist, dass man Anspruch auf Pflegegeld hat. Wie sieht hier die übliche
Vorgehensweise aus?
1.) Antragstellung bei der zuständigen Pensionsversicherung:
Übergeben oder Schenken von Liegenschaften (an Kinder)!?
In meinem heutigen Beitrag möchte ich mich einem Thema zuwenden, welches für viele Gemeindebürger irgendwann einmal bedeutsam wird. Bei manchen früher, bei manchen später kommt der Zeitpunkt, wo darüber nachgedacht wird, ob die eigene Liegenschaft (entweder das Haus oder eine Eigentumswohnung oder ein Bauernhof) schon zu Lebzeiten an die nächsten Angehörigen, meist an die Kinder (oder auch an die Ehegattin oder den Ehegatten) in irgendeiner Form übertragen werden soll. Dabei stellt sich dann die Frage, wie dies am besten geschehen kann. Soll ein Schenkungsvertrag errichtet werden oder eher ein Übergabsvertrag?
Ich möchte heute dazu aus meiner täglichen Praxis Folgendes sagen:
Weiterlesen ...DIENSTBARKEITEN/SERVITUTEN
WIE SICHER SIND DIE EIGENTLICH?
In der heutigen Ausgabe des Rechtsservice möchte ich mich mit Dienstbarkeiten, die auch Servitute genannt werden, beschäftigen, insbesondere der Frage nachgehen, wie sicher derartige Rechte eigentlich sind.
Bei einer Dienstbarkeit (auch Servitut genannt) handelt es sich um das Recht, eine fremde Sache benützen zu dürfen.
Man unterscheidet persönliche Dienstbarkeiten, die zugunsten einer Person vereinbart werden können und Grunddienstbarkeiten, mit welchen etwa ein gewisses Grundstück bzw. eine Liegenschaft belastet werden kann.
Weiterlesen ...RA Mag. Werner Diebald Bahnhofstraße 21 A-8580 Köflach Telefon: 03144/93082 Fax: 03144/93082-20 E-Mail: office@ra-diebald.at Sitz: Köflach UID-Nr. ATU 30345105 Rechtsanwaltscode: R603869