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PENSIONSABLEHNUNG – PFLEGEGELDABLEHNUNG WAS TUN? WELCHE RECHTE HABE ICH?

In meinem heutigen Bericht möchte ich mich einem sehr aktuellen Thema zuwenden, das für einen Großteil der Bevölkerung von Bedeutung ist:

Es kommt gar nicht so selten vor, dass aufgrund einer verminderten Arbeitsfähigkeit ein Antrag auf Invaliditätspension gestellt werden muss oder dass bei plötzlich auftretender Pflegebedürftigkeit (auch naher Angehöriger) man mit der Frage konfrontiert ist, dass man Anspruch auf Pflegegeld hat. Wie sieht hier die übliche
Vorgehensweise aus?

1.) Antragstellung bei der zuständigen Pensionsversicherung:

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Übergeben oder Schenken von Liegenschaften (an Kinder)!?

 

In meinem heutigen Beitrag möchte ich mich einem Thema zuwenden, welches für viele Gemeindebürger irgendwann einmal bedeutsam wird. Bei manchen früher, bei manchen später kommt der Zeitpunkt, wo darüber nachgedacht wird, ob die eigene Liegenschaft (entweder das Haus oder eine Eigentumswohnung oder ein Bauernhof) schon zu Lebzeiten an die nächsten Angehörigen, meist an die Kinder (oder auch an die Ehegattin oder den Ehegatten) in irgendeiner Form übertragen werden soll. Dabei stellt sich dann die Frage, wie dies am besten geschehen kann. Soll ein Schenkungsvertrag errichtet werden oder eher ein Übergabsvertrag?

 Ich möchte heute dazu aus meiner täglichen Praxis Folgendes sagen:

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DIENSTBARKEITEN/SERVITUTEN
WIE SICHER SIND DIE EIGENTLICH?

 

In der heutigen Ausgabe des Rechtsservice möchte ich mich mit Dienstbarkeiten, die auch Servitute genannt werden, beschäftigen, insbesondere der Frage nachgehen, wie sicher derartige Rechte eigentlich sind.

Bei einer Dienstbarkeit (auch Servitut genannt) handelt es sich um das Recht, eine fremde Sache benützen zu dürfen.

Man unterscheidet persönliche Dienstbarkeiten, die zugunsten einer Person vereinbart werden können und Grunddienstbarkeiten, mit welchen etwa ein gewisses Grundstück bzw. eine Liegenschaft belastet werden kann.

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RA Mag. Werner Diebald

Bahnhofstraße 21

A-8580 Köflach

Telefon: 03144/93082

Fax: 03144/93082-20

E-Mail: office@ra-diebald.at

Sitz: Köflach

UID-Nr. ATU 30345105

Rechtsanwaltscode: R603869

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